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   BVerwG, 12.03.1964 - III C 43.63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,425
BVerwG, 12.03.1964 - III C 43.63 (https://dejure.org/1964,425)
BVerwG, Entscheidung vom 12.03.1964 - III C 43.63 (https://dejure.org/1964,425)
BVerwG, Entscheidung vom 12. März 1964 - III C 43.63 (https://dejure.org/1964,425)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines einem nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen und vor dem 1. April 1952 im Vertreibungsgebiet verstorbenen deutschen Staatsangehörigen oder deutschen Volkszugehörigen im Zusammenhang mit den Vertreibungsmaßnahmen oder als Kriegssachschaden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 18, 131
  • WM 1964, 715
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 30.05.1974 - III C 52.73

    Feststellung von Vertreibungsschäden durch Umsiedlung - Ausstellung eines

    Der "Gilt-Vertriebene" nach § 1 Abs. 3 BVFG, § 11 Abs. 3 LAG ist grundsätzlich kein Vertriebener minderen Rechts (Urteil vom 12. März 1964 - BVerwG III C 43.63 - [BVerwGE 18, 131, 134 [BVerwG 12.03.1964 - III C 43/63]]), wie sich daraus ergibt, daß § 12 LAG als Vertreibungsschaden einen unter den dort umschriebenen Voraussetzungen entstandenen Schaden an den dort aufgezählten Wirtschaftsgütern bezeichnet, der einem Vertriebenen entstanden ist; dabei wird in § 12 LAG, § 3 FG im Hinblick auf den den Vertriebenenstatus regelnden § 11 LAG nicht danach unterschieden, welcher der dort normierten Tatbestände den Status begründet hat.
  • BVerwG, 19.03.1970 - III C 31.67

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 12. März 1964 - BVerwG III C 43.63 - (Buchholz BVerwG 427.3, § 12 LAG Nr. 91 = BVerwGE 18, 131) als Motivation für das Ehegattenprivileg des § 11 Abs. 3 LAG die Erwägung herausgestellt, "es sollte vor allem für das Familiengut, das im Zusammenhang mit Vertreibungsmaßnahmen im Sinne des § 12 Abs. 1 LAG verlorengegangen ist, ohne Rücksicht darauf, welchem der Ehegatten die verlorenen Wirtschaftsgüter nach bürgerlich-rechtlichen Vorschriften gehört hatten, ein Ausgleich im Rahmen der Bestimmungen des Lastenausgleichsgesetzes gewährt werden".
  • BVerwG, 02.06.1988 - 3 B 70.87

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Feststellung

    Die von der Klägerin in diesem Zusammenhang zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. März 1964 - BVerwG 3 C 43.63 - (BVerwGE 18, 131) betrifft einen völlig anders gelagerten Sachverhalt, nämlich das Vorliegen eines Vertreibungsschadens bei Ehegatten von Vertriebenen, die selbst nicht deutsche Staatsangehörige oder deutsche Volkszugehörige sind (§ 11 Abs. 3 in Verbindung mit § 12 Abs. 7 LAG).
  • BVerwG, 26.02.1968 - VII B 148.65

    Rechtsmittel

    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden (BVerwGE 2, 324; 18, 135 [BVerwG 12.03.1964 - III C 43/63]mit weiteren Nachweisen), daß Art. 28 Abs. 2 GG einer Einschränkung der Personalhoheit der Gemeinden nicht grundsätzlich entgegensteht, daß eine gewisse Ausrichtung, insbesondere der Gehälter, vielmehr im wohlverstandenen Interesse der Gemeinden geboten ist (BVerwGE 18, 135 [141]).
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